Tierhaftpflichtversicherungen
Haftpflichtversicherungen für
Tiere
Ein Tier zu halten und für dessen Unterhalt aufzukommen ist eine
große Verpflichtung. Wer der Verantwortung für sein Tier nachkommen möchte, der ist gut beraten mit dem
Abschluss einer Tierhaftpflichtversicherung. Jedes Tier kann plötzlich unerwartete Reaktionen zeigen, auch
wenn es gut erzogen ist. Wird das Tier erschrocken, geängstigt oder durch andere Tiere abgelenkt, kann dies
zu gefahrvollem Verhalten führen. So kann das Tier beispielsweise eine dritte Person beißen, fremdes Eigentum
beschädigen oder vernichten oder einen Verkehrsunfall verursachen. Daraus können
Schadensersatzverpflichtungen in Millionenhöhe entstehen, die den Tierhalter für sein restliches Leben
finanziell ruinieren. Tierhaftpflichtversicherungen tragen dafür Sorge, dass für Schäden die das Tier
verursacht, der Versicherer aufkommt.
Hund oder Pferd - welche Tierhaftpflichtversicherungen sind
geeignet?
Im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung des Tierhalters
sind Schäden, die durch das Halten von kleinen Haustieren, wie Hamster oder Wellensittich, verursacht werden
abgedeckt. Hunde und Pferde sind hier aber nicht mit eingeschlossen, für diese muss der Halter eine
Tierhaftpflichtversicherung abschließen. Für Hund oder Pferd sehen die Versicherer jeweils getrennte Tarife
der Tierhaftpflichtversicherungen vor.
Tierhaftpflichtversicherung für Hunde
Einem Hundehalter steht eine große Anzahl von Tarifangeboten der
Tierhaftpflichtversicherung zur Verfügung, aus der er wählen kann. Die Beiträge sind auf Rasse und Größe des
Hundes abgestimmt. So zahlt der Halter eines kleinen Hundes, wie etwa einem Yorkshireterrier, geringere
Beiträge als der Halter eines Schäferhundes. Besonders risikoträchtige Rassen, beispielsweise Kampfhunde,
können meist gar nicht versichert werden. In der Regel führt jeder Versicherer für
Tierhaftpflichtversicherungen eine Liste, auf der alle nicht versicherbaren Hunderassen aufgeführt
werden.
Im Allgemeinen sollte die Versicherungssumme bei
Tierhaftpflichtversicherungen großzügig berechnet werden. Die Preisunterschiede der Tarife sind oft nur
geringfügig, die Deckung bei einer höheren Versicherungssumme reicht dafür in jedem Fall bei Schadenseintritt
aus. Es kann ein Selbstbehalt für die Tierhaftpflichtversicherung vereinbart werden, das heißt ein fester
Betrag den der Halter vorab selbst trägt, dieser beläuft sich üblicherweise auf 150 bis 300 Euro im Jahr. Die
Deckungssumme der Tierhaftpflichtversicherung sollte bei mindestens 5 Millionen, besser noch 10 Millionen
Euro liegen, sowohl für Personenschäden als auch für Sachschäden. Es sollten eventuell auch Vermögensschäden
mit Tierhaftpflichtversicherungen abgedeckt werden.
Tierhaftpflichtversicherung für Pferde
Auch ein Pferdehalter kann auf günstige Tarife für die
Tierhaftpflichtversicherung zugreifen. Naturgemäß können Pferde außerordentliche Schäden verursachen, daher
bietet sich eine Deckungssumme für Personen- und Sachschäden von 10 bis 15 Millionen an. Einen Selbstbehalt
von 150 bis 300 Euro beim Abschluss der Tierhaftpflichtversicherung zu vereinbaren, lohnt sich meist. Die
Abdeckung von Vermögensschäden sollte in der Höhe auch bei 10 bis 15 Millionen liegen, da bei Pferden das
Risiko der Verursachung eines größeren Vermögensschadens erheblich ist. Auch sollte bei
Tierhaftpflichtversicherungen für Pferde auf eine Deckungssumme für Mietsachschäden geachtet werden, die etwa
bei 5 bis 10 Millionen Euro liegen kann. Für besondere Bedingungen der Pferdehaltung, etwa bei einer
Reitbeteiligung oder der Teilnahme an Reitturnieren, ist in jedem Fall eine Schadensdeckung aus der
Tierhaftpflichtversicherung zu prüfen.
Fazit: Ob Pferd oder Hund, die Tierhaftpflichtversicherung ist
eine lohnende Angelegenheit. Bei vergleichsweise geringen Beiträgen ist der bewirkte Versicherungsschutz
beträchtlich. So sollte der Tierhalter vorsorgen und sich für den Schadensfall rechtzeitig
absichern.
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