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Hundehaftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherung für Hunde

Im Zuge der zunehmenden gesetzlichen Verpflichtung für Hundehalter, eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen zu müssen, erscheint die Frage nach Sinn und Zweck dieser wichtigen Hundeversicherung berechtigt. Wenn man unter dem Vorbehalt einer hohen Dunkelziffer die Zahl der in Deutschland lebenden ca. 5 Millionen Hunde mit den etwa 2 Millionen Hundehaftpflichtversicherungen in Beziehung setzt, erschließt sich einem die Problematik - erst recht, da die Gesetzgebung hierzu Ländersache und somit uneinheitlich geregelt ist.

Warum ist die Hundehaftpflichtversicherung die wichtigste Hundeversicherung?

In § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist die Haftung des Tierhalters für von seinem Tier verursachte Schäden an Personen und Sachen präzise geregelt. Man kann vereinfacht festhalten, dass ein Hundehalter in demselben Maße und Umfange für von seinem Hund verursachte Schäden haftet, als ob der Hundehalter selbst die unerlaubte Handlung begangen hätte. Dies lässt sich am besten an Beispielen veranschaulichen. Ein Hund läuft auf eine viel befahrene Landstraße und verursacht einen Auffahrunfall, bei dem mehrere Menschen verletzt werden. Hohe Kosten können für den fraglichen Hundehalter aus drei verschiedenen Schadensarten entstehen: Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Während Personen- und Sachschäden sofort einleuchten, können Vermögensschäden zu ersetzen sein, wenn beispielsweise ein Rechtsanwalt wegen des Unfalls einen wichtigen Mandantentermin nicht wahrnehmen kann und deshalb einen lukrativen Auftrag verliert. Schnell können Schadenssummen im sechsstelligen Bereich liegen und einen Hundehalter in den Bankrott treiben, wenn er keine Hundehaftpflichtversicherung hat. Schon dieses Beispiel zeigt, dass nicht nur so bezeichnete Kampfhunde große Haftpflichtschäden verursachen können.

Besonderheiten der Hundehaftpflichtversicherung

Entgegen einer weit verbreiteten Fehlmeinung sind von Hunden verursachte Schäden nicht durch die private Haftpflichtversicherung gedeckt. Egal ob großer Kampfhund oder kleiner, harmloser Schoßhund: Es ist in jedem Fall eine separate Hundehaftpflichtversicherung sinnvoll. Der Vergleich mit der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung, auch in Bezug auf die Gefährdungshaftung, ist zwar plausibel, hinkt jedoch in einem Punkt. So besteht bei Hundehaftpflichtversicherungen für geschädigte Personen kein direkter Anspruch gegen die Hundeversicherung. Sie müssen sich vielmehr stets an den betroffenen Hundehalter wenden. Dieser darf aber keinen Schadensersatzanspruch anerkennen, sondern muss die Schadensregulierung von Beginn an der Versicherung überlassen. Sie prüft unter anderem, ob Forderungen von Geschädigten berechtigt sind. In diesem Zusammenhang ist auch erwähnenswert, dass manche Versicherungsgesellschaften bestimmte Hunderassen von Hundehaftpflichtversicherungen ganz ausschließen.

Leistungen und Preise von Hundehaftpflichtversicherung

Zur Deckung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist eine pauschale Versicherungssumme von mindestens 3 Millionen Euro ratsam, besser - und kaum teurer - ist eine Pauschaldeckung von 10 Millionen Euro. Bei Jahresprämien zwischen 40 und 150 Euro liegen die preislichen Unterschiede zumeist in einer vereinbarten Selbstbeteiligung bei Sach- und Vermögensschäden von zum Beispiel 150 oder 250 Euro. Zusätzliche Leistungen, wie etwa die Deckung von Fremdhütung und Mietsachschäden, erhöhen den Beitrag. Wer sich für ergänzende Leistungen wie Operationen interessiert, sollte auf einen Bündelbonus für die Hundeversicherung achten.

Weitere Hinweise zur Hundehaftpflichtversicherung

Für den Abschluss einer Hundeversicherung muss man nicht unbedingt eine Spezialversicherung wählen. Gerade eine Hundehaftpflichtversicherung ist umfassend und preiswert über eine der großen Versicherungsgesellschaften abschließbar. Oft haben die großen Gesellschaften keine Ausschlusskriterien bei bestimmten Hunderassen und bieten Pauschaldeckungen von 10 Millionen Euro. Spricht man seinen Versicherungsagenten auf eine Hundehaftpflichtversicherung an, ist generell ein Mehrvertragsbonus erzielbar.