Hundehaftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung für Hunde
Im Zuge der zunehmenden gesetzlichen Verpflichtung für
Hundehalter, eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen zu müssen, erscheint die Frage nach Sinn und Zweck
dieser wichtigen Hundeversicherung berechtigt. Wenn man unter dem Vorbehalt einer hohen Dunkelziffer die Zahl
der in Deutschland lebenden ca. 5 Millionen Hunde mit den etwa 2 Millionen Hundehaftpflichtversicherungen in
Beziehung setzt, erschließt sich einem die Problematik - erst recht, da die Gesetzgebung hierzu Ländersache
und somit uneinheitlich geregelt ist.
Warum ist die Hundehaftpflichtversicherung die wichtigste
Hundeversicherung?
In § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist die Haftung des
Tierhalters für von seinem Tier verursachte Schäden an Personen und Sachen präzise geregelt. Man kann
vereinfacht festhalten, dass ein Hundehalter in demselben Maße und Umfange für von seinem Hund verursachte
Schäden haftet, als ob der Hundehalter selbst die unerlaubte Handlung begangen hätte. Dies lässt sich am
besten an Beispielen veranschaulichen. Ein Hund läuft auf eine viel befahrene Landstraße und verursacht einen
Auffahrunfall, bei dem mehrere Menschen verletzt werden. Hohe Kosten können für den fraglichen Hundehalter
aus drei verschiedenen Schadensarten entstehen: Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Während
Personen- und Sachschäden sofort einleuchten, können Vermögensschäden zu ersetzen sein, wenn beispielsweise
ein Rechtsanwalt wegen des Unfalls einen wichtigen Mandantentermin nicht wahrnehmen kann und deshalb einen
lukrativen Auftrag verliert. Schnell können Schadenssummen im sechsstelligen Bereich liegen und einen
Hundehalter in den Bankrott treiben, wenn er keine Hundehaftpflichtversicherung hat. Schon dieses Beispiel
zeigt, dass nicht nur so bezeichnete Kampfhunde große Haftpflichtschäden verursachen
können.
Besonderheiten der Hundehaftpflichtversicherung
Entgegen einer weit verbreiteten Fehlmeinung sind von Hunden
verursachte Schäden nicht durch die private Haftpflichtversicherung gedeckt. Egal ob großer Kampfhund oder
kleiner, harmloser Schoßhund: Es ist in jedem Fall eine separate Hundehaftpflichtversicherung sinnvoll. Der
Vergleich mit der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung, auch in Bezug auf die
Gefährdungshaftung, ist zwar plausibel, hinkt jedoch in einem Punkt. So besteht bei
Hundehaftpflichtversicherungen für geschädigte Personen kein direkter Anspruch gegen die Hundeversicherung.
Sie müssen sich vielmehr stets an den betroffenen Hundehalter wenden. Dieser darf aber keinen
Schadensersatzanspruch anerkennen, sondern muss die Schadensregulierung von Beginn an der Versicherung
überlassen. Sie prüft unter anderem, ob Forderungen von Geschädigten berechtigt sind. In diesem Zusammenhang
ist auch erwähnenswert, dass manche Versicherungsgesellschaften bestimmte Hunderassen von
Hundehaftpflichtversicherungen ganz ausschließen.
Leistungen und Preise von
Hundehaftpflichtversicherung
Zur Deckung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist eine
pauschale Versicherungssumme von mindestens 3 Millionen Euro ratsam, besser - und kaum teurer - ist eine
Pauschaldeckung von 10 Millionen Euro. Bei Jahresprämien zwischen 40 und 150 Euro liegen die preislichen
Unterschiede zumeist in einer vereinbarten Selbstbeteiligung bei Sach- und Vermögensschäden von zum Beispiel
150 oder 250 Euro. Zusätzliche Leistungen, wie etwa die Deckung von Fremdhütung und Mietsachschäden, erhöhen
den Beitrag. Wer sich für ergänzende Leistungen wie Operationen interessiert, sollte auf einen Bündelbonus
für die Hundeversicherung achten.
Weitere Hinweise zur Hundehaftpflichtversicherung
Für den Abschluss einer Hundeversicherung muss man nicht unbedingt
eine Spezialversicherung wählen. Gerade eine Hundehaftpflichtversicherung ist umfassend und preiswert über
eine der großen Versicherungsgesellschaften abschließbar. Oft haben die großen Gesellschaften keine
Ausschlusskriterien bei bestimmten Hunderassen und bieten Pauschaldeckungen von 10 Millionen Euro. Spricht
man seinen Versicherungsagenten auf eine Hundehaftpflichtversicherung an, ist generell ein Mehrvertragsbonus
erzielbar.
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