Pferdehaftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung für
Pferde
Das Pferd ist seit Menschengedenken nicht nur ein Nutztier,
sondern auch ein Sport- und Freizeitfaktor und zunehmend auch ein Mittel zur heilpädagogischen Förderung,
etwa über das Voltigieren. In den letzten 50 Jahren hat sich die Zahl der Pferde und Ponys in Deutschland
mehr als vervierfacht und liegt heute bei etwa 1,2 Millionen. So vielfältig wie die Nutzungsmöglichkeiten ist
die Bandbreite der Pferdeversicherung überhaupt. Dabei ist die Pferdehaftpflichtversicherung die wichtigste
Pferdeversicherung. Je nach Nutzung und Alter des Pferdes bieten die Versicherungsgesellschaften individuell
passende Pferdehaftpflichtversicherungen. Wie sehen Leistungen und Beiträge für die wesentlichen Tarife der
Pferdehaftpflichtversicherung aus? Vor einer Beantwortung dieser Frage sollen die grundlegenden
Haftungsrisiken bei Pferden dargestellt werden.
Mögliche Haftungsrisiken als Pferdehalter
Grundsätzlich ist zwischen der aus eigenem schuldhaften Handeln
resultierenden Schadensersatzpflicht und dem Haftungsrisiko aus der Gefährdungshaftung als Pferdehalter zu
unterscheiden. Das schuldhafte Handeln kann nicht nur aus einer fahrlässigen Tat, sondern auch aus einem
Unterlassen entstehen: Wenn ein Reitschüler im Unterricht ohne ordnungsgemäßen Helm reitet, haftet der
Reitlehrer für Kopfverletzungen seines Schüler im Falle eines Sturzes. Er hätte den Reitschüler nicht ohne
Helm reiten lassen dürfen. Demgegenüber zählen Schäden, die ein Pferd zum Beispiel nach dem Ausbruch von
einer Weide verursacht, zur Gefährdungshaftung. Prinzipiell ist der Halter des Pferdes
schadensersatzpflichtig, nicht der Eigentümer! Bei einer Pferdeversicherung wird somit immer der Halter
Versicherungsnehmer.
Pferdehaftpflichtversicherung für Kleinpferde, Fohlen und
Gnadenbrotpferde
Kleinpferde bis 148 cm Stockmaß, Fohlen bis zu einem Alter von
drei Jahren und so genannte Gnadenbrotpferde haben die günstigsten Tarife in den
Pferdehaftpflichtversicherungen. Sie sind bei einer günstigen Pferdeversicherung schon für einen
Jahresbeitrag von 60 Euro abzuschließen. Halter von nicht mehr zum Reiten einsetzbaren Gnadenbrotpferden
haben die geringsten Beiträge zu zahlen, da deren Pferde mit den üblichen Risiken wie zum Beispiel
Fremdreiterrisiko, Teilnahme an Reitturnieren, ungewollter Deckakt und Stallhaltungsrisiken nicht oder kaum
behaftet sind. Bei diesen ohnehin günstigen Tarifen lohnt sich kein Selbstbehalt. Eine
Pferdehaftpflichtversicherung mit dem Zusatzbaustein Pferde-OP ist für Fohlen ab einem Beitrag von 325 Euro
pro Jahr möglich.
Pferdehaftpflichtversicherung für Reitpferde und
Nutzpferde
Halter von Reitpferden sehen sich beim Vergleich von Prämien mit
einer Vielzahl von Leistungen und Beiträgen konfrontiert. Jahresbeiträge für Tarife mit umfassendem
Leistungsumfang beginnen schon bei 90 Euro für das erste Pferd. Weitere Pferde haben günstigere Beiträge.
Deckungssummen von pauschal 10 Millionen Euro für eine derartige Pferdeversicherung sollten nicht
unterschritten werden. Es empfiehlt sich, in bestimmten Fällen den Rat unabhängiger Experten einzuholen, etwa
zur Absicherung der gesondert vertraglich zu regelnden Reitbeteiligung. Landwirtschaftliche Nutzpferde sind
normalerweise in der Betriebshaftpflicht mit abgesichert.
Steuerliche Behandlung von Beiträgen zur
Pferdehaftpflichtversicherung
Wie jede andere private Haftpflichtversicherung kann man auch die
Beiträge zu Pferdehaftpflichtversicherungen als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend
machen. Es gelten die aktuellen Grenzen der Absetzbarkeit, die am besten mit dem Steuerberater zu besprechen
sind. Wer eine Reitschule als Gewerbe angemeldet hat, kann nach geltendem Recht Beiträge zu den
Pferdehaftpflichtversicherungen in vollem Umfang im Rahmen der Betriebsausgaben
absetzen.
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