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Pferdehaftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherung für Pferde

Das Pferd ist seit Menschengedenken nicht nur ein Nutztier, sondern auch ein Sport- und Freizeitfaktor und zunehmend auch ein Mittel zur heilpädagogischen Förderung, etwa über das Voltigieren. In den letzten 50 Jahren hat sich die Zahl der Pferde und Ponys in Deutschland mehr als vervierfacht und liegt heute bei etwa 1,2 Millionen. So vielfältig wie die Nutzungsmöglichkeiten ist die Bandbreite der Pferdeversicherung überhaupt. Dabei ist die Pferdehaftpflichtversicherung die wichtigste Pferdeversicherung. Je nach Nutzung und Alter des Pferdes bieten die Versicherungsgesellschaften individuell passende Pferdehaftpflichtversicherungen. Wie sehen Leistungen und Beiträge für die wesentlichen Tarife der Pferdehaftpflichtversicherung aus? Vor einer Beantwortung dieser Frage sollen die grundlegenden Haftungsrisiken bei Pferden dargestellt werden.

Mögliche Haftungsrisiken als Pferdehalter

Grundsätzlich ist zwischen der aus eigenem schuldhaften Handeln resultierenden Schadensersatzpflicht und dem Haftungsrisiko aus der Gefährdungshaftung als Pferdehalter zu unterscheiden. Das schuldhafte Handeln kann nicht nur aus einer fahrlässigen Tat, sondern auch aus einem Unterlassen entstehen: Wenn ein Reitschüler im Unterricht ohne ordnungsgemäßen Helm reitet, haftet der Reitlehrer für Kopfverletzungen seines Schüler im Falle eines Sturzes. Er hätte den Reitschüler nicht ohne Helm reiten lassen dürfen. Demgegenüber zählen Schäden, die ein Pferd zum Beispiel nach dem Ausbruch von einer Weide verursacht, zur Gefährdungshaftung. Prinzipiell ist der Halter des Pferdes schadensersatzpflichtig, nicht der Eigentümer! Bei einer Pferdeversicherung wird somit immer der Halter Versicherungsnehmer.

Pferdehaftpflichtversicherung für Kleinpferde, Fohlen und Gnadenbrotpferde

Kleinpferde bis 148 cm Stockmaß, Fohlen bis zu einem Alter von drei Jahren und so genannte Gnadenbrotpferde haben die günstigsten Tarife in den Pferdehaftpflichtversicherungen. Sie sind bei einer günstigen Pferdeversicherung schon für einen Jahresbeitrag von 60 Euro abzuschließen. Halter von nicht mehr zum Reiten einsetzbaren Gnadenbrotpferden haben die geringsten Beiträge zu zahlen, da deren Pferde mit den üblichen Risiken wie zum Beispiel Fremdreiterrisiko, Teilnahme an Reitturnieren, ungewollter Deckakt und Stallhaltungsrisiken nicht oder kaum behaftet sind. Bei diesen ohnehin günstigen Tarifen lohnt sich kein Selbstbehalt. Eine Pferdehaftpflichtversicherung mit dem Zusatzbaustein Pferde-OP ist für Fohlen ab einem Beitrag von 325 Euro pro Jahr möglich.

Pferdehaftpflichtversicherung für Reitpferde und Nutzpferde

Halter von Reitpferden sehen sich beim Vergleich von Prämien mit einer Vielzahl von Leistungen und Beiträgen konfrontiert. Jahresbeiträge für Tarife mit umfassendem Leistungsumfang beginnen schon bei 90 Euro für das erste Pferd. Weitere Pferde haben günstigere Beiträge. Deckungssummen von pauschal 10 Millionen Euro für eine derartige Pferdeversicherung sollten nicht unterschritten werden. Es empfiehlt sich, in bestimmten Fällen den Rat unabhängiger Experten einzuholen, etwa zur Absicherung der gesondert vertraglich zu regelnden Reitbeteiligung. Landwirtschaftliche Nutzpferde sind normalerweise in der Betriebshaftpflicht mit abgesichert.

Steuerliche Behandlung von Beiträgen zur Pferdehaftpflichtversicherung

Wie jede andere private Haftpflichtversicherung kann man auch die Beiträge zu Pferdehaftpflichtversicherungen als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Es gelten die aktuellen Grenzen der Absetzbarkeit, die am besten mit dem Steuerberater zu besprechen sind. Wer eine Reitschule als Gewerbe angemeldet hat, kann nach geltendem Recht Beiträge zu den Pferdehaftpflichtversicherungen in vollem Umfang im Rahmen der Betriebsausgaben absetzen.